Haben Sie keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug über www.tui.com gebucht, finden Sie hier Ihre Ansprechpartner.
TUI fly
Sollten Sie einmal einen Grund zur Reklamation Ihres TUI fly Fluges haben, so werden wir diese schnellstmöglich bearbeiten. Ihre Reklamation zur Flugverspätung können Sie schnell und einfach über unser Reklamationsformular an uns richten.
Für die veranschaulichte Darstellung klicken Sie HIER zu unserem Vlog "Reklamation Flug".
Reklamationen zu zusätzlich gebuchten Leistungen (Sitzplatzreservierung, Übergepäck etc.) senden Sie uns bitte per E-Mail an kundenservice@tuifly.com.
Alle anderen Fluggesellschaften
Für Reklamationen zu anderen Fluggesellschaften wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fluggesellschaft.
Hat Ihr Urlaub nicht gehalten, was er versprochen hat? Lagen Reisemängel vor, die vor Ort nicht behoben werden konnten?
Dann können Sie dies bei uns reklamieren. Bitte füllen Sie hierzu unser Reklamationsformular vollständig aus und schildern Sie uns, was vorgefallen ist. Nach dem Ausfüllen des Reklamationsformulars prüfen wir Ihr Anliegen schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen.
Für die veranschaulichte Darstellung klicken Sie HIER zu unserem V-Log "Reklamation Pauschalreise".
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Reklamation ausschließlich über das Formular entgegennehmen können.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Da wir ausschließlich über das Online-Reklamationsformular die automatisierte und zeitnahe Erstattung Ihrer Ansprüche gewährleisten können.
Sollten Sie aufgrund einer Flugverspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, das kann auch bei Vorverlegung eines Fluges sein, dann können Sie Ihren EUVO Anspruch direkt bei der Fluggesellschaft einfordern. Bekommen Sie von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung für die Vorverlegung des Fluges, dann ist damit auch die Urlaubsverkürzung abgedeckt.
Hat die Fluggesellschaft Ihre Forderung gemäß EUVO aufgrund von höherer Gewalt abgelehnt, dann können Sie sich mit dem Antwortschreiben an Ihren Veranstalter wenden. Dieser zahlt Ihnen dann gemäß Pauschalreiserecht eine entsprechende Minderung.
Aufgrund der EU Sicherheits- und Beförderungsbestimmungen darf kein unbegleitetes Gepäck auf Flügen befördert werden. Der Transport des Eigentums kann nur persönlich und auf Kosten der Kunden organisiert werden.
Bitte schicken Sie eine detaillierte Beschreibung des Gegenstandes mit Angabe des betroffenen Fluges direkt an die Fluggesellschaft.
Bei Flügen mit TUI fly, können Sie sich mit Angabe des betroffenen Fluges und Ihrer Buchungsnummer direkt an die Fluggesellschaft TUI fly (lostandfound@tuifly.com) wenden.
Bitte melden Sie Ihren Verlust mit einer detaillierten Beschreibung des Gegenstandes, der genauen Angabe des Transfers und Ihrer Kontaktdaten HIER.
Bitte schicken Sie eine detaillierte Beschreibung des Gegenstandes und die Buchungsdaten direkt per E-mail an das Hotel. Wird das Eigentum gefunden, informiert Sie das Hotel direkt. Im Anschluss kann die Abholung durch den von Ihnen beauftragten Kurierdienst erfolgen. Bitte informieren Sie sich über die Abwicklungsformalitäten direkt bei einem Dienstleister ihrer Wahl.
Bitte wenden Sie sich im ersten Schritt auch hier an die Fluggesellschaft. Sollte ein Anspruch auf Ausgleichzahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 bestehen, wird die Fluggesellschaft diese auszahlen.
Mit dem Antwortschreiben können Sie sich im Anschluss an Ihren Veranstalter wenden. Dieser prüft die Minderungsansprüche gemäß Pauschalreiserecht und wird Ihnen nach Abzug der Ausgleichzahlung durch die Fluggesellschaft darüber hinaus zustehende Ansprüche auszahlen.
Sollte die Fluggesellschaft aufgrund von höherer Gewalt keine Ausgleichzahlung geleistet haben, wird der Veranstalter den vollen Minderungsanspruch auszahlen.
Im Falle von höherer Gewalt steht Ihnen keine Ausgleichzahlung zu.
Die Rechtssprechung bezeichnet die höhere Gewalt als ein unvorhersehbares und nicht beherrschbares, von außen kommendes Ereignis.
Hierzu zählen Ereignisse wie zum Beispiel Naturkatastrophen, widrige Wetterverhältnisse, die ein Start und ein Landen unmöglich machen oder auch lange Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen.
Bitte beachten Sie:
Oft beeinträchtigt eine Flugverspätung einen ganzen Flugumlauf. Es kann also durchaus sein, dass bei einer großen Flugverspätung von einem Flug auch darauffolgende Flüge betroffen sind. Auch für diese Flüge wird dann keine Ausgleichzahlung von der Fluggesellschaft geleistet.
Die Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind bei der Fluggesellschaften einzureichen.
Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen werden von der Fluggesellschaft nur im angemessenen Rahmen und gegen Vorlage von Quittungen erstattet. Hierbei spielt es auch immer eine Rolle, wie lange die Unannehmlichkeit anhält, also wie hoch ist die „Gepäckverspätung“ ist. Zusätzlich gibt es Unterschiede in Bezug auf die Art der Ersatzbeschaffungen. Verbrauchsgüter, wie zum Beispiel Duschgel, Zahncreme und andere Hygieneartikel werden in der Regel voll erstattet. Kleidung, die auch noch zuhause noch getragen werden kann, wird teilweise nur anteilig erstattet.
Bitte beachten Sie:
Eine Erstattung von Ersatzeinkäufen erfolgt nur gegen Vorlage von Quittungen.
Eine Erstattung von Ersatzeinkäufen erfolgt nur, wenn das Gepäck auf dem Weg in den Urlaub abhandenkommt bzw. verspätet geliefert wird. Es erfolgt keine Erstattung, wenn das Gepäck auf der Rückreise abhandenkommt.
In diesem Fall ist die zeitnahe Meldung bei unserer Reiseleitung oder unserer Agentur vor Ort die Voraussetzung für eine Prüfung Ihres Anliegens.
Sie haben eine Reisegepäckversicherung?
Bitte wenden Sie sich mit der Schadenmeldung an diese.
Sie haben keine Reisegepäckversicherung?
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden uns folgende Belege im Original über unser Kontaktformular.
Für die Bearbeitung Ihres Gepäckschadens oder -verlustes ist die Fluggesellschaft zuständig. Bitte lassen Sie sich den Schaden umgehend am Flughafen mit der Schadensmeldung P.I.R. (Property Irregularity Report) bescheinigen.
Wichtig: Einige Fluggesellschaften akzeptieren die ausschließliche Schadensmeldung am Flughafen nicht. Bitte wenden Sie sich daher unbedingt zusätzlich innerhalb von 7 Tagen nach dem Flug an die zuständige Fluggesellschaft, um den Schaden dem Grunde nach anzumelden.
Bitte bewahren Sie den beschädigten Gegenstand, Ihre Gepäckkontrollabschnitte (Baggage Identification Tag) und Ihre Bordkarten bis zur endgültigen Schadensregulierung auf.
Falls Sie eine separate Reisegepäckversicherung abgeschlossen und den Gepäckschaden direkt am Flughafen gemeldet haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
Bitte wenden Sie sich im ersten Schritt an die Fluggesellschaft. Sie ist dafür verantwortlich für alle betroffenen Fluggäste eine alternative Beförderung zu organisieren, unabhängig davon, ob es sich um eine Nur-Flug Buchung oder eine Pauschalreise eines Veranstalters handelt. Die Fluggesellschaft hat in diesem Fall den besten Überblick.
Sollte eine Fluggesellschaft nicht erreichbar sein, steht Ihnen natürlich der TUI Service unter den Kontaktdaten in Ihren Reiseunterlagen hilfreich zur Seite.
Ihre Reklamation muss innerhalb von 2 Jahren nach Reiseende beim Reiseveranstalter eingegangen sein.
Wir empfehlen: Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich, denn wir halten häufig Rücksprache mit unseren Vertragspartnern.
Ihr Vorteil: Eine zeitnahe Meldung hilft bei der Klärung Ihres Anliegens.
Abhängig von der jeweiligen Fluggesellschaft ist es auch als TUI Pauschreisekunde möglich, das eigene Online-Reklamationsformular zu nutzen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, bieten die Fluggesellschaften Kontaktformulare oder E-Mailadressen (meist im Impressum) an, über welche Sie die Beschwerde bei der Fluggesellschaft auch ohne Filekey platzieren können.
Wir möchten Ihr Anliegen natürlich schnellstmöglich bearbeiten.
Nach Eingang Ihrer Reklamation erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von uns. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches.
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung nach der Hauptsaison, z. B. nach Ferien, länger. Zudem kann es durch Rücksprachen mit unseren Vertragspartnern zu Verzögerungen kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Dennoch: Sie erhalten in jedem Fall unaufgefordert eine Antwort von uns.
Die Fluggesellschaften zahlen, im berechtigten Kompensationsfall, eine Ausgleichzahlung nach EU-Verordnung 261/2004 (bekannt als EUVO). Des Weiteren sind die Fluggesellschaften verpflichtet, verschiedene Mehrkosten, die einem Kunden aufgrund einer Flugunregelmäßigkeit entstanden sind, zu erstatten.
Veranstalter erstatten lediglich nach dem Pauschalreiserecht und die Beträge sind meistens deutlich geringer als nach der EUVO. Die Veranstalterkompensation wird der Ausgleichzahlung der Fluggesellschaft angerechnet.
Beispiel:
Sollte Ihr Veranstalter Ihnen aufgrund einer Flugverspätung eine Minderung von 100 Euro gemäß Pauschalreiserecht auszahlen, dann bekommen Sie nur noch 300 Euro Ausgleichzahlung von der Fluggesellschaft, damit keine Überkompensation erfolgt. Ihnen steht in solch einer Situation maximal der Erstattungsbetrag (€ 250/ € 400/ € 600) gemäß EUVO zu.
Ich habe die Leistung direkt bei der Fluggesellschaft gebucht und bezahlt:
Bitte wenden Sie sich an die Fluggesellschaft.
Ich habe die Leistung bei meinem Reiseveranstalter gebucht:
Bitte senden Sie uns Ihre Belege (Bordkarten, Quittung, Bestätigung). Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
Ihre Reklamation wird schnellstmöglich auf Grundlage des Pauschalreiserechts geprüft und bearbeitet. Die Entschädigung gemäß Pauschalreiserecht fällt, im Vergleich zur EU-Verordnung, in der Regel deutlich geringer aus.
Daher empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren.
Die Ausgleichzahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 (EUVO) deckt, im berechtigten Kompensationsfall, alle Unannehmlichkeiten und Kosten ab, die Ihnen aufgrund einer großen Flugverspätung entstehen.
Dazu zählen zum Beispiel Taxikosten, zusätzliche Hotelübernachtungskosten, Bahntickets und neue Flugtickets.
Ich hatte mein Ticket nicht dabei bzw. es wurde nicht akzeptiert (Fahrpreisnacherhebung).
Bitte wenden Sie sich innerhalb von 7 Tagen per Chat an die Deutsche Bahn.
Ich konnte mein Ticket nicht nutzen.
Nicht immer passen Wohnort, Flugzeiten und Zugverbindungen zueinander. Dies gilt zum Beispiel bei Flugverspätungen, Flugänderungen und auch bei Streiks der Deutschen Bahn. Das Zug zum Flug-Ticket 2. Klasse ist ein kostenloses Zusatzangebot, aus diesem Grund erfolgt keine Erstattung, wenn Sie das Ticket nicht nutzen.
Mein Zug verspätete sich mehr als 60 Minuten bzw. fiel ganz aus.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Originalbelegen (z. B. Taxi- oder Tankquittung, DB Fahrkarte, Verspätungsbescheinigung und das Fahrgastrechte-Formular) direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn.